WIR. GÄRTNERN.
 

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12.08.2025

An der Windmühle, Ausgabe 13

Liebe Mitglieder,

der KGV sucht ab sofort einen neuen Ausleihverantwortlichen, idealerweise von Weg 2. Dies hilft, die verschiedene Anfragen bearbeiten zu können. Vielen Dank.

Für den 10. Oktober 2025 ist eine Mitgliederversammlung in Planung, da es u. a. Klärungsbedarf wegen der Stromrechnung gibt. Einladungen folgen.

Wir möchten Euch daran erinnern, dass die Hecken an den Hauptwegen eine max. Höhe von 1,20 m haben sollten. Hecken müssten nach dem Formschnitt ca. 1,00 m hoch sein, damit der Neuaustrieb bis 1,20 m wachsen kann.

Wir bitten Euch ebenfalls, die Parzellennummern deutlich kenntlich zu machen, ggf. wieder freizuschneiden.

Beide Maßnahmen helfen uns, die Anerkennung der Gemeinnützigkeit und die Gartennutzung bei niedrigem Pachtzins zu sichern. Zugleich können Schäden insgesamt besser erkannt und Hilfe geholt werden.

Photovoltaikanlagen in Kleingärten dürfen nicht in das Stromnetz einspeisen. Dies gefährdet, nach Bauordnung des Stadtverbands Dresden, den Bestandschutz der Elektroanlage und ist verboten.

Alle Hinweise, die wir Euch mit jedem Aushang geben, liegen aktuellen Geschehnissen zugrunde, denen der Vorstand nachgehen muss, damit der Verein bestehen kann. Zugleich sollen diese Empfehlungen uns allen helfen, schnell und pragmatisch ein Problem zu lösen.

Vielen Dank für Eure Mithilfe und viele Grüße

Euer Vorstand



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