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19.05.2026

An der Windmühle, Ausgabe 9

Liebe Mitglieder,

wir informieren, dass dem KGV für die Wintersaison 2026/27 derzeit kein Winterdienst mehr zur Verfügung steht.

Der KGV hat als Anliegerpflicht jährlich den Winterdienst zu erfüllen. Zeitraum üblicherweise vom 01.11. – 28.02./31.03.

Die Zuständigkeit umfasst ca. 416 m öffentlicher Weg: Antonin-Dvorak-Straße, Langer Weg, Ernst-Toller-Straße, Windmühlenstraße. Benötigt werden grundsätzlich 2 Personen zur Erfüllung der Aufgabe.

Die Reinigungsflächen müssen werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr von Schnee geräumt und bei Schnee- und Eisglätte gestreut sein. Wenn es die Sicherheit erfordert, sind diese Maßnahmen tagsüber bis 20 Uhr zu wiederholen.

Ohne Mitglieder, die diese Aufgaben übernehmen möchten, ist mit deutlichen Mehrkosten je Parzelle zurechnen. Eine erste nicht abschließende Kostenschätzung ergab zusätzlich ca. 22 €/Parz.

Wir suchen daher Freiwillige, die diese wichtige Aufgabe bei Wind und Wetter zum Wohle des Vereins übernehmen möchten. Es gilt eine allg. Aufwandspauschale von 3 €/Tag.

Interessierte melden sich bitte schriftlich bis spätestens zum 30. Juni 2026 beim Vorstand. Danke.

Danach ergehen weitere Infos, ob ein Dienstleister beauftragt werden muss oder nicht.

Viele Grüße.

Euer Vorstand



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