WIR. GÄRTNERN.
 


Kleingärtner werden

Um einen Kleingarten in unserem Kleingärtnerverein zu erhalten, muss der künftige Kleingärtner zunächst einen Aufnahmeantrag zur Mitgliedschaft in den Verein stellen. Nur Vereinsmitglieder dürfen einen Kleingarten in unserem Verein erwerben und pachten.

Die einmalige Aufnahmegebühr in den Verein beträgt 30 € je Person. Die Sicherheitsleistung ("Kaution") beläuft sich auf 250 € und wird bei Beendigung des Pachtverhältnisses zurückgezahlt. Gepachtet wird die Gartenfläche vom Stadtverband „Dresdner Gartenfreunde“ e. V. Die durchschnittliche Gartengröße beträgt ca. 300 m².

Zusätzlich fällt eine individuelle Ablöse-/Kaufsumme für die Gartenlaube o. ä. an den Altpächter gemäß Übergabe-/Kaufvertrag an.

Folgende Verfahrensweise ist bei einem Pächterwechsel empfohlen:

  1. Der abgebende Pächter und/oder der Interessent informiert den Vorstand über sein Anliegen und
  2. bittet um eine Begehung des bevorzugten Gartens seitens des Vorstandes.
  3. Der Vorstand wird den Garten begutachten und dem abgebenden Pächter ggf. Auflagen erteilen.
  4. Nach Erledigung der Auflagen wird eine Begehung der Wertermittler zur "Schätzung" durchgeführt und ein Wertermittlungsprotokoll angefertigt.
  5. Wenn abgebender Pächter und Interessent sich auf der Grundlage des Wertermittlungsprotokolls mündlich über die Ablösesumme des Gartens, der Übergabe und der Nachnutzung geeinigt haben, stellt der Interessent einen Antrag beim Vorstand auf Mitgliedschaft in den Verein.
  6. Der Interessent wird durch den Vorstand über Pflichten und Rechte des Pachtverhältnisses informiert.
  7. Nach Bestätigung als Mitglied im Verein durch den Vorstand und Bezahlung der Aufnahmegebühr und der Sicherheitsleistung, kann der Kaufvertrag zum Gartenwechsel schriftlich zwischen abgebendem Pächter und Neupächter sowie der neue Unterpachtvertrag mit dem Gartenverein abgeschlossen werden.
  8. Alle Beteiligten erhalten abschließend die notwendigen Unterlagen

Bei jeder beabsichtigten Abgabe eines Gartens (Ende des Unterpachtvertrages) ist auch die Kündigung der Mitgliedschaft rechtzeitig mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende schriftlich beim Vorstand einzureichen. Ausnahmen sind möglich.

Kosten pro Jahr in der Jahresrechnung

  • Mitgliedsbeitrag (für administrative, organisatorische u. soziale Maßnahmen)
  • Umlagen für Reparaturen und Projekte
  • Pachtgebühr und Beitrag pro Parzelle
  • Grundsteuer A oder Grundsteuer B für übergroße Lauben
  • eigener Stromverbrauch laut Zählerstand, Anbieter DREWAG/sachsenenergie
  • eigener Wasserverbrauch laut Zählerstand, Anbieter DREWAG/sachsenenergie
  • anteilige Kosten für: Grundsteuer A und Pacht Gemeinschaftsfläche, Versicherung, Winterdienst, Straßenreinigungsgebühr, "technischer Schwund" Wasser und Strom
  • ggf. Laubenversicherung (FED)

In Abhängigkeit des individuellen Verbrauchs können so pro Jahr insgesamt Kosten in Höhe von ca. 250 € entstehen.

Bei Fragen nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

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