WIR. GÄRTNERN.
 


Unser Vorstand

Der Verein wird durch seinen gewählten Vorstand vertreten. Der Vorstand fungiert als Ansprechpartner, Koordinator, Verwalter und Repräsentant des Vereins. Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung in ihr Amt gewählt. Alle Vorstandsmitglieder arbeiten selbstständig und in ihrem Aufgabenbereich eigenverantwortlich und stimmen sich im Interesse des Vereins ab. Die klare Trennung der Verantwortungsbereiche gewährleistet eine strukturierte und effiziente Arbeitsweise.

Unser Vorstand besteht aus mindestens fünf Mitgliedern: dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, einem Schriftführer und dem Gartenfachberater. Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt vier Jahre. Die Tätigkeit erfolgt grundsätzlich ehrenamtlich. Eine Wiederwahl ist möglich. Regelmäßige Treffen des Vorstands ermöglichen die Umsetzung der jährlichen Aufgaben und Ziele des Vereins.

Der Vorstand wird unterstützt von drei Wegeverantwortlichen sowie durch Fachberater, Bauberater, Elektriker, Versicherungsobmann, Wertermittler, Schlichter, Ausleihdienst, Kassenprüfer, Reparaturbeauftragten und Umweltbeauftragten.

Mindestens einmal im Jahr oder bei Bedarf beruft der Vorstand die Mitgliederversammlung durch schriftliche Einladung ein. Auf der Mitgliederversammlung gefasste Mehrheitsbeschlüsse sind für alle Mitglieder verbindlich. Anträge können von jedem Mitglied gemäß der Satzung eingereicht werden. Mitglied des Vereins kann jede Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die Mitgliedschaft beginnt nach der Zahlung einer Aufnahmegebühr und einer Sicherheitsleistung und endet nach schriftlicher Kündigung mit einer Frist von sechs Monaten zum 31.12. eines Jahres.

Jedes Mitglied des Vereins hat Rechte und Pflichten zur Mitwirkung am gemeinnützigen Zweck des Vereins und zur Verwirklichung der gesetzten Ziele. Bei Verstößen können durch den Vorstand Sanktionen verhängt werden, die bis zum Ausschluss aus dem Verein führen.

Grundlagen der Tätigkeit des Vorstands sind das Bundeskleingartengesetz, die Rahmenkleingartenordnung, die Vereinssatzung, Beschlüsse der Jahreshauptversammlung, Vorstandsentscheidungen, Unterpachtverträge mit den Parzellennutzern sowie die Anliegersatzung, die Polizeiverordnung und das Bürgerliche Gesetzbuch.

Vorstandsmitglieder

Vorsitzender:
Stellvertreter:
Schatzmeister:
Schriftführer:
Beisitzer:

Herr Michael Nahke
Frau Yvonne Rogge
Herr Heiko Thater
Herr Erik Langer
Herr Manfred Beck

Weitere Details und Ansprechpartner finden die Vereinsmitglieder direkt bei Mitglieder.

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