Eine Kleingartenkolonie wird als gemeinnütziger Verein geführt. Gärten werden nur an Mitglieder verpachtet. Die Gartengröße beträgt etwa 280 - 330 m². Kleingärtner engagieren sich nicht nur in der Gartenpflege, sondern auch im Vereinsleben, inklusive gemeinsamer Feste und Arbeitseinsätze.
Die Pacht kostet knapp 9 ct/m² pro Jahr, hinzu kommen Mitgliedsbeiträge, Strom-, Wasser-, kommunale Abgaben sowie Versicherungen, insgesamt etwa 275 € jährlich. Neupächter zahlen einmalig eine Ablösesumme für Laube und Pflanzen sowie eine Kaution.
Mindestens ein Drittel der Parzelle ist für den Anbau von Obst und Gemüse vorgesehen. Hunde und Katzen dürfen besuchsweise mitgebracht werden. Kleintiere oder Hühner sind nicht erlaubt. Bienenstöcke sind nach Absprache erwünscht.
Übernachtungen sind erlaubt, jedoch keine dauerhafte Wohnnutzung. Lärmende Arbeiten sind nur von 7 bis 20 Uhr gestattet. Grillen ist erlaubt, sofern keine erheblichen Belästigungen entstehen.
Lauben sollten nicht größer als 24 m² sein. Ausnahmen bestehen für ältere Lauben. Bei Pächterwechsel kann ein Rückbau erforderlich sein. Einbruchdiebstahl in Gartenhäuser ist nicht automatisch versichert.
Der Vereinsvorstand bietet Hilfestellung zu allen Themen an.
Wer seine Gartenlaube vor Schäden oder Einbruch schützen möchte, sollte eine spezielle Versicherung abschließen.
Der Kleingärtnerverein "An der Windmühle" e. V. bietet eine günstige Gruppenversicherung in Zusammenarbeit mit dem Landesverband Sachsen der Kleingärtner e. V. (LSK) und dem Kleingarten-Versicherungsdienst GmbH (KVD) an. Die Versicherungen umfassen Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Vandalismus-, Glasbruch-, Sturm- und Hagelversicherung sowie eine Familien-Unfallversicherung für Kleingärtner.
Weitere Informationen und Anträge finden Sie auf der Homepage des LSK oder beim Versicherungsobmann des Vereins.
Jedes Jahr sind in unserem Kleingärtnerverein pro Parzelle 10 Pflichtstunden zu leisten. Diese Gemeinschaftsarbeit dient dem Nutzen aller Mitglieder. Pflichtstunden werden nur erfasst und anerkannt, wenn die Mitglieder an organisierter gemeinsamer Tätigkeit oder an mit dem Vorstand abgestimmten Maßnahmen zur Erhaltung bzw. Verschönerung der Anlage teilgenommen haben.
Zu Beginn werden Aufgaben verteilt. Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzleiter. Halten Sie Arbeitsschutz- und Verkehrssicherheitsvorschriften ein.
Können Sie die Stunden nicht selbst leisten, müssen Sie Ersatz finden. Dies kann durch eine andere Person oder durch Zahlung von 13 € pro Stunde geschehen.
Am 15. November 2019 verabschiedete der Landesverband Sachsen der Kleingärtner e. V. (LSK) eine neue Rahmenkleingartenordnung, die kontinuierlich aktualisiert wird und für alle Kleingärtner gültig ist. Die Regelungen und zu beachtenden Bestimmungen dieser Ordnung wurden durch eine 10-teilige Artikelserie des LSK detailliert erläutert.
Hier finden Sie eine Auswahl an Links zu Gärtnertipps und Gartennutzung: