Nutze die Talente, die Du hast.
Die Wälder wären sehr still,
wenn nur die begabtesten Vögel sängen.
Henry van Dyke
Die Idee dieser neuen Bewirtschaftungsform wird seit 2019/2020 im Verein umgesetzt. Die Nutzung, Gestaltung und Bewirtschaftung des Generations- & Gemeinschaftsgarten erfolgt gemäß eigenem Nutzungskonzept.
Sinn & Zweck des Projektes bleibt, aus einer ehemals verwilderten Parzelle eine kleingärtnerisch gut zu bewirtschaftende Gartenparzelle und gemeinsam nutzbare Begegnungsstätte zu schaffen, die dem Zweck und Ziel der Satzung wieder entspricht und dienlich ist.
Den Gästen und Mitgliedern des Vereins, die eine moderne gemeinschaftliche Form der gärtnerischen Tätigkeit wünschen, soll so eine Chance eröffnet werden, gemeinsam mit anderen auf einer Parzelle gärtnerisch und gestalterisch aktiv zu sein und Erfahrungen auszutauschen.
Den Mitgliedern und Pächtern des Vereins, die über eine Gartenaufgabe nachdenken, soll so eine Möglichkeit geschaffen werden, zusammen mit anderen gärtnerisch tätig zu sein, sich in der Gemeinschaft wohlzufühlen und einander zu helfen. So können v. a. ältere Gärtnerinnen und Gärtner mit ihren Erfahrungen dem Verein erhalten bleiben und ihre eigenen Gärten, die sie selbst nicht mehr allein bewirtschaften können, jüngeren Familien zur Verfügung stellen.
Neben Gemüsebeeten für große und kleine Gärtner, einem kleinen Kräutergarten und Hochbeet, lädt eine überdachte Sitzgelegenheit zum Verweilen und zum Plaudern nach getaner Arbeit ein. Weitere Elemente für die kleingärtnerische Betätigung und Erholung für dieses junge Projekt sind in Planung.
Interessenten, die dauerhaft nur 1 Beet oder künftig auch einen eigenen Garten bewirtschaften wollen, können als Mitglied im Verein im Generations- & Gemeinschaftsgarten ihre kleingärtnerische Tätigkeit starten.
Gemeinsame Garteneinsätze finden zumeist dienstags ab 10:15 Uhr statt.
Bei Fragen zur Mitwirkung bzw. Beteiligung wenden Sie sich an den Vorstand oder nehmen Kontakt zu uns auf.
Für die Mitgliedschaft in unserem Verein ist ein Aufnahmeantrag erforderlich. Eine Sicherheitsleistung für die Dauer der Mitgliedschaft ist verpflichtend. Die auf einer Parzelle befindlichen Baulichkeiten, Anpflanzungen, baulichen Anlagen sowie alle beweglichen Sachen sind separat vom abgebenden Pächter mittels Kaufvertrag zu erwerben. Der Unterpachtvertrag erlaubt die Fruchtziehung auf der gewünschten Parzelle. Rechte und Pflichten, u. a. der Rahmenkleingartenordnung des LSK sind zu beachten, für die Errichtung von baulichen Anlagen usw. gilt die Bauordnung des Stadtverbandes. Die Satzung und die Finanz-, Beitrags- & Gebührenordnung des Vereins bilden ebenso wie die Datenschutzordnung den abschließenden Rahmen.
Weitere öffentliche Informationen rund um den Kleingärtner finden Sie hier.
Unsere Mitglieder finden weitere Infos in der Rubrik Unterlagen.
Bei Fragen nehmen Sie Kontakt zu uns auf.