WIR. GÄRTNERN.
 


Unser Vorstand

Der Verein wird durch seinen gewählten Vorstand vertreten. Der Vorstand ist Ansprechpartner, Koordinator, Verwalter und er repräsentiert den Verein. Dazu werden Vereinsmitglieder durch die Mitgliederversammlung in den Vorstand gewählt. Alle Vorstandsmitglieder arbeiten selbständig und eigenverantwortlich in ihrem Aufgabengebiet und stimmen sich zum Wohle des Vereins ab. Die eindeutige Trennung der Verantwortungsbereiche gewährleistet ein strukturiertes und zügiges Arbeiten.

Unser Vorstand besteht aus mindestens 5 Mitgliedern: dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, einem Schriftführer und dem Gartenfachberater. Die Vorstandsmitglieder werden für eine Amtszeit von 4 Jahren gewählt. Die Arbeit ist grundsätzlich ehrenamtlich. Wiederwahl ist zulässig. Die regelmäßigen Treffen des Vorstandes ermöglichen die Umsetzung der alljährlichen Aufgaben und Ziele des Vereins.

Der Vorstand wird unterstützt von 3 Wegeverantwortlichen sowie durch Fachberater, Bauberater, Elektriker, Versicherungsobmann, Wertermittler, Schlichter, Ausleihdienst, Kassenprüfer, Reparaturbeauftragter und Umweltbeauftragter.

Mindestens einmal im Jahr oder wenn es die Belange des Vereins erfordern, beruft der Vorstand die Mitgliederversammlung durch schriftliche Einladung oder ggf. durch Aushang an den Anschlagtafeln ein. Auf der Mitgliederversammlung getroffene Mehrheitsbeschlüsse sind für alle Mitglieder des Vereins bindend. Zu beschließende Anträge können durch jedes Vereinsmitglied nach Maßgabe der Satzung gestellt werden. Mitglied des Vereins kann jeder Bürger werden, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die Mitgliedschaft beginnt nach der Zahlung einer Aufnahmegebühr, einer Sicherheitsleistung für den Zeitraum der Mitgliedschaft und endet nach schriftlicher Erklärung mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.12. eines Jahres.

Jedes Mitglied des Vereins hat Rechte und Pflichten, um am gemeinnützigen Zweck des Vereines mitzuwirken und die gesetzten Ziele zu verwirklichen. Bei Zuwiderhandlung können durch den Vorstand angemessene Strafen ausgesprochen werden, die bis zum Ausschluss aus dem Verein führen. Nur ein Mitglied des Vereins kann einen Garten pachten.

Grundlagen der Tätigkeit des Vorstands sind insbesondere das Bundeskleingartengesetz, die Rahmenkleingartenordnung, die  Vereinssatzung, die Beschlüsse der Jahreshauptversammlung, die Vorstandsentscheidungen, die Unterpachtverträge mit den Parzellennutzern sowie die Anliegersatzung, die Polizeiverordnung und das Bürgerliche Gesetzbuch.

Vorstandsmitglieder

Vorsitzender:
Stellvertreter:
Schatzmeister:
Schriftführer:
Beisitzer:

Herr Michael Nahke
Frau Yvonne Rogge
Herr Heiko Thater
Herr Erik Langer
Herr Manfred Beck

Weitere Details und Ansprechpartner finden die Vereinsmitglieder direkt bei Mitglieder.

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