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24.04.2025

An der Windmühle, Ausgabe 6

Liebe Mitglieder,

folgende Anträge zur Tagesordnung, die uns nachträglich bis zum 18. April 2025 erreichten, geben wir öffentlich bekannt:

3 Anträge von A. Michel vom 18. April 2025:
„Alle Abstimmungen zu Beschlüssen und Anträgen sollen nicht offen per Handzeichen sondern schriftlich erfolgen.“

„Gemeinschaftsleistungen (Pflichtstunden, resp. Ersatzleistung) sind durch alle Mitglieder, unabhängig der Mitgliedsart zu erbringen. Vorgeschlagener Schlüssel: 5 Std je Mitglied.“

„Wahl eines stellvertretenden Schlichters für 4 Jahre, wie es § 16, Abs. 2 der Vereinssatzung vorschreibt. Vorschlag zur Wahl: A. Michel.“

1 Antrag von C. Kluge vom 17. März 2025:
„Die Höhe des Ersatzbetrages zur Leistung der Pflichtstunden eines jeden Jahres bestimmt sich nach dem gesetzlichen Mindestlohn, der jeweils zum 1. 1. eines jeden Jahres gilt, in welchem die Gemeinschaftsleistung hätte erbracht werden müssen. Anzuwenden ab 1. Januar 2026.“

Alle bisher eingegangenen Anträge werden zur Mitgliederversammlung in der Tageordnung berücksichtig.

Ferner wird der TOP 5.4 „Kleingärtnerische Nutzung“ ersetzt durch „Informationen vom Schlichter“.

Viele Grüße

Euer Vorstand, 24. April 2025



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