Wichtige Hinweise für Kleingärtner und Pächter
Eine Kleingartenkolonie wird als gemeinnütziger Verein geführt. Gärten werden nur an Mitglieder verpachtet. Die Gartengröße beträgt etwa 280 - 330 m². Kleingärtner engagieren sich nicht nur in der Gartenpflege, sondern auch im Vereinsleben, inklusive gemeinsamer Feste und Arbeitseinsätze.
Die Pacht kostet knapp 9 ct/m² pro Jahr, hinzu kommen Mitgliedsbeiträge, Strom-, Wasser-, kommunale Abgaben sowie Versicherungen, insgesamt etwa 275 € jährlich. Neupächter zahlen einmalig eine Ablösesumme für Laube und Pflanzen sowie eine Kaution.
Mindestens ein Drittel der Parzelle ist für den Anbau von Obst und Gemüse vorgesehen. Hunde und Katzen dürfen besuchsweise mitgebracht werden. Kleintiere oder Hühner sind nicht erlaubt. Bienenstöcke sind nach Absprache erwünscht.
Übernachtungen sind erlaubt, jedoch keine dauerhafte Wohnnutzung. Lärmende Arbeiten sind nur von 7 bis 20 Uhr gestattet. Grillen ist erlaubt, sofern keine erheblichen Belästigungen entstehen.
Lauben sollten nicht größer als 24 m² sein. Ausnahmen bestehen für ältere Lauben. Bei Pächterwechsel kann ein Rückbau erforderlich sein. Einbruchdiebstahl in Gartenhäuser ist nicht automatisch versichert.
Der Vereinsvorstand bietet Hilfestellung zu allen Themen an.
Kleingartenversicherung bzw. Laubenversicherung
Um die Gartenlaube vor Schäden oder Einbruch zu schützen, ist eine spezielle Versicherung abschließen bzw. nachzuweisen.
Für den Kleingärtnerverein "An der Windmühle" e. V. gibt es eine günstige Gruppenversicherung. Diese umfasst Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Vandalismus-, Glasbruch-, Sturm- und Hagelversicherung. Zusätzlich kann eine Familien-Unfallversicherung für Kleingärtner abgeschlossen werden.
Weitere Informationen und Anträge finden Sie auf der Homepage des Landesverbands Sachsen der Kleingärtner e. V., des Stadtverbands Dresdner Gartenfreunde e. V. oder beim Versicherungsobmann des Vereins.
Pflichtstunden pro Parzelle
Jedes Jahr sind in unserem Kleingärtnerverein pro Parzelle 10 Pflichtstunden zu leisten. Diese Gemeinschaftsarbeit dient dem Nutzen aller Mitglieder. Pflichtstunden werden nur erfasst und anerkannt, wenn die Mitglieder an organisierter gemeinsamer Tätigkeit oder an mit dem Vorstand abgestimmten Maßnahmen zur Erhaltung bzw. Verschönerung der Anlage teilgenommen haben.
Worauf ist bei Arbeitseinsätzen zu achten
Zu Beginn werden Aufgaben verteilt. Die Einsatzleiter geben weitere Anweisungen. Die geltenden Vorschriften zum Arbeitsschutz sowie zur Verkehrssicherheit sind einzuhalten.
Keine Arbeitsstunden
Können die Stunden nicht selbst geleistet werden, ist Ersatz zu finden. Dies kann durch eine andere Person oder durch Zahlung eines Ersatzbetrags geschehen.
Rahmenkleingartenordnung
Am 15. November 2019 verabschiedete der Landesverband Sachsen der Kleingärtner e. V. (LSK) eine neue Rahmenkleingartenordnung, die kontinuierlich aktualisiert wird und für alle Kleingärtner gültig ist. Die Regelungen und zu beachtenden Bestimmungen dieser Ordnung wurden durch eine 10-teilige Artikelserie des LSK detailliert erläutert.
Links
Hier finden Sie eine Auswahl an Links zu Gärtnertipps und Gartennutzung:
- https://kleingarten-bund.de/aktuelles/
- https://www.lsk-kleingarten.de/
- https://www.unser-kleingarten.de/
- https://www.dresdner-gartenfreunde.de/
- https://www.gartenakademie.sachsen.de/
- https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/11410/
- https://www.gartenfreund.waechter.de/sachsen
- https://www.gartenfreunde.de/
- https://www.mein-schoener-garten.de/
- https://www.nachgeharkt.de/
- https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/kleingaerten.php
- https://www.dresden.de/de/stadtraum/umwelt/abfall-stadtreinigung.php
- https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/amtsblatt.php
