WIR. GÄRTNERN.
 


Was muss ich als Kleingärtner / Pächter allgemein beachten?

Eine Kleingartenkolonie wird als gemeinnütziger Verein geführt. Gärten werden nur an Mitglieder verpachtet und haben in unserem Fall eine Größe von ca. 280 m² bis 330 m². Kleingärtner sollten sich daher nicht nur für die Gartenpflege begeistern, sondern für das Vereinsleben. Dazu gehören gemeinsame Feste aber auch gemeinsame Arbeitseinsätze, um z. B. Gemeinschaftswege und Außenanlagen zu pflegen.

Die Pacht für einen Kleingarten beträgt etwas weniger als 9 ct/m². Zusätzlich fallen ein jährlicher Mitgliedsbeitrag für den Verein inkl. notwendiger Rücklagen, Strom- und Wasserkosten sowie kommunale Abgaben und Versicherungen an. Pro Jahr kommen so ca. 250 € zusammen. Außerdem bezahlen Neupächter einmalig eine Ablösesumme für Laube und Gartenpflanzen. Den Betrag ermitteln geschulte Schätzer nach vorgegebenen Wertermittlungstabellen. Zusätzlich ist eine Sicherheitsleistung (Kaution) fällig, die nach Ende der Mitgliedschaft wieder ausgezahlt wird.

Kleingärten dienen der Erholung. Dabei ist ein reiner Ziergarten mit Blumen und Sträuchern ebenso verboten, wie den gesamten Kleingarten in eine Spielwiese für Kinder zu verwandeln. Kleine Plastikrutschen, Schaukeln und Sandkästen sind natürlich erlaubt.

Kleingartenpächter haben in ihrer Parzelle auf mindestens einem Drittel der Fläche Obst und Gemüse für den eigenen Bedarf anzubauen. Die Fruchtquote unterliegt der Kontrolle des Vorstands des Vereins.

Hunde oder Katzen dürfen besuchsweise im Kleingarten herumtollen, müssen abends aber wieder mit nach Hause genommen werden. Das Halten und Züchten von Kleintieren, Hühnern oder anderen Vögeln ist nicht erlaubt. Bienenstöcke sind dagegen nach Absprache mit dem Verein und den Parzellennachbarn erwünscht.

Im Kleingarten darf z. B. in den Ferien und an den Wochenenden übernachtet werden. Die Laube darf allerdings keine dauerhaften Wohneigenschaften haben, um der kleingärtnerischen Nutzung nicht zu widersprechen. Dies gilt ebenso für dauerhaft errichtet größere Pools über 3,60 m Durchmesser, die umweltschädliche Zusätze enthalten und deren Wasserentsorgung nicht gesichert ist.

Haus- und Gartenarbeiten, welche die Ruhe anderer stören, sind unter Beachtung der Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen an den übrigen Tagen nur von 7 bis 20 Uhr erlaubt. Grillen und offenes Feuer ist mit handelsüblichen Geräten und Brennstoffen zulässig, wenn dabei erhebliche Belästigungen durch Rauch oder Funkenflug ausgeschlossen sind.

Lauben inklusive überdachter Terrasse sollten nicht größer als 24 Quadratmeter sein. Ausnahmen gibt jedoch für Lauben mit Bestandsschutz zum Stichtag 3. Oktober 1990. In diesem Fall ist gesondert die Grundsteuer B zu entrichten. Beim Pächterwechsel kann es vorkommen, dass ein Rückbau von Anlagen verlangt wird, die gegen die Rahmenkleingartenordnung verstoßen.

Einbruchdiebstahl in Gartenhäuser ist nicht automatisch über die Hausratversicherung versichert. Wer seine Gartenlaube versichern möchte, muss bei seinem Hausratversicherer oder einem anderen Anbieter eine extra Police abschließen.

Hilfestellung zu all diesen Themen bietet auch der Vorstand des Vereins, bzw. dessen Beauftragte.

Kleingartenversicherung bzw. Laubenversicherung

Wer seine Gartenlaube gegen Beschädigungen durch äußere Einflüsse oder durch Einbruchdiebstahl absichern möchte, sollte hierfür bei seinem Hausratversicherer oder bei einem anderen Anbieter eine extra Police abschließen.

Über den Kleingärtnerverein (KGV) "An der Windmühle" e. V. besteht die Möglichkeit in eine günstige Gruppenversicherung einzutreten. Grundlage hierfür ist die Kooperation zwischen dem Landesverband Sachsen der Kleingärtner e. V. (LSK) und dem Kleingarten-Versicherungsdienst GmbH (KVD) für alle im Verband organisierten Mitglieder.

Zu nennen sind hier insbesondere die Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Vandalismus-, Glasbruch,- Sturm- und Hagelversicherung und die Familien-Unfallversicherung für Kleingärtner über die Baloise Sachversicherung AG.

Die entsprechenden Informationen und Anträgen zu den jeweiligen Versicherungsleistungen finden Sie in den entsprechenden Untermenüs auf der Homepage des Landesverband Sachsen der Kleingärtner e. V. oder beim Versicherungsobmann des Vereins.

Wer muss wie viele Pflichtstunden leisten?

Pro Jahr sind in unserem Kleingärtnerverein pro Parzelle 10 Pflichtstunden zu realisieren.

Die Gemeinschaftsarbeit ist im Interesse aller Gartenfreunde. Abgeleistet Pflichtstunden werden daher nur erfasst und anerkannt, wenn sich die Gartenfreunde an organisierter gemeinsamer Tätigkeit oder an mit dem Vorstand abgestimmten Maßnahmen zur Erhaltung bzw. Verschönerung der Anlage beteiligt haben.

Was ist während der Arbeitseinsätze zu beachten?

Die Verteilung der Aufgaben erfolgt in der Regel zu Beginn der Arbeitseinsätze. Während des Arbeitseinsatzes ist den Anordnungen der Einsatzleiter Folge zu leisten.

Arbeitsschutzmaßnahmen und Verkehrssicherungspflichten sind einzuhalten.

Was passiert, wenn keine Arbeitsstunden geleistet werden?

Ist ein Gartenfreund selbst nicht in der Lage, hat er für einen Ersatz zu sorgen. Dies kann durch Bestellung einer anderen Person oder durch Entrichtung eines Geldbetrages von 10 € pro nicht geleisteter Stunde erfolgen.

Rahmenkleingartenordnung

Am 15. November 2019 wurde durch den Landesverband Sachsen der Kleingärtner e. V. (LSK) eine neue Rahmenkleingartenordnung beschlossen, die für die Kleingärtner gilt. Welche Belange in dieser Ordnung geregelt und zu beachten sind, wurde durch eine 10-teilige Artikelserie des LSK erläutert.

RKO Teil 1
Was ist ein Kleingarten und was ist kleingärtnerische Betätigung?
RKO-Teil-1.pdf (2.12MB)
RKO Teil 1
Was ist ein Kleingarten und was ist kleingärtnerische Betätigung?
RKO-Teil-1.pdf (2.12MB)
RKO Teil 2
Wer bewirtschaftet den Kleingarten und was ist kleingärtnerische Nutzung?
RKO-Teil-2.pdf (2.18MB)
RKO Teil 2
Wer bewirtschaftet den Kleingarten und was ist kleingärtnerische Nutzung?
RKO-Teil-2.pdf (2.18MB)


RKO Teil 3
Welche Pflanzen sind im Kleingarten unzulässig? Mit welchen Abständen werden Obstgehölze gepflanzt?
RKO-Teil-3.pdf (1.22MB)
RKO Teil 3
Welche Pflanzen sind im Kleingarten unzulässig? Mit welchen Abständen werden Obstgehölze gepflanzt?
RKO-Teil-3.pdf (1.22MB)
RKO Teil 4
Verbotener und zulässiger Pflanzenschutz.
RKO-Teil-4.pdf (747.49KB)
RKO Teil 4
Verbotener und zulässiger Pflanzenschutz.
RKO-Teil-4.pdf (747.49KB)
RKO Teil 5
Zulässige Bebauung in den Kleingärten.
RKO-Teil-5.pdf (705.52KB)
RKO Teil 5
Zulässige Bebauung in den Kleingärten.
RKO-Teil-5.pdf (705.52KB)
RKO Teil 6
Bauliche Anlagen und Tiere.
RKO-Teil-6.pdf (1.03MB)
RKO Teil 6
Bauliche Anlagen und Tiere.
RKO-Teil-6.pdf (1.03MB)
RKO Teil 7
Wege, Hecken und Zäune in einer KGA.
RKO-Teil-7.pdf (1.24MB)
RKO Teil 7
Wege, Hecken und Zäune in einer KGA.
RKO-Teil-7.pdf (1.24MB)
RKO Teil 8
Fachgerechte Kompostierung und Entsorgung.
RKO-Teil-8.pdf (487.09KB)
RKO Teil 8
Fachgerechte Kompostierung und Entsorgung.
RKO-Teil-8.pdf (487.09KB)
RKO Teil 9
Die Pflicht mit den Pflichtstunden.
RKO-Teil-9.pdf (1.44MB)
RKO Teil 9
Die Pflicht mit den Pflichtstunden.
RKO-Teil-9.pdf (1.44MB)
RKO Teil 10
Pflichten des Pächters.
RKO-Teil-10.pdf (639.56KB)
RKO Teil 10
Pflichten des Pächters.
RKO-Teil-10.pdf (639.56KB)


Links

Nachfolgend finden Sie hier eine Auswahl zusammengetragener Links zu Gärtnertipps und Gartennutzung ohne den Anspruch auf Vollständigkeit: